| Zuschläge (zu berechnen auf den Fahrzeugbeitrag
ohne Zuschläge und Nachlässe):
Thermo-, Tank- und Silofahrzeuge |
50% |
| fremde Container und/oder fremde Wechselbehälter
(Selbstbeteiligung je Schadenfall 500 € ) |
150 € |
| fremde Anhänger, Auflieger, Trailer und Chassis
(Selbstbeteiligung je Schadenfall 500 €) |
400€ |
| Haftung nach den nationalen Rechtsvorschriften
über den innerstaatlichen Güterverkehr mit
Kraftfahrzeugen der einzelnen Staaten (Kabotage)
innerhalb der EU-Staaten |
10% |
| sonstige Länder |
Auf Anfrage |
Zuschläge für
Kleingutsendungen
bei Höchsthaftungssumme je Fahrzeug und Schadenereignis
| |
50.000€ |
100.000€ |
| je Packstück |
|
|
| 500 € |
25 € |
75 € |
| 1.500 € |
75 € |
150 € |
| 2.500 € |
125 € |
225 € |
| Briefsendungen und Wertgegenstände
Beitragszuschlag je Fahrzeug für die Beförderung
von Briefen oder briefähnlichen Sendungen
(z. B. Infopost, Postwurfsendungen, Päckchen) |
75 € |
| von Dokumenten, Urkunden, Edelmetallen, Juwelen,
Edelsteinen, Geld und Wertpapieren |
275 € |
Die Zuschläge werden auf den Grundbeitrag für 40 SZR*
berechnet.
Nachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag)
Flotten (Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug)
| bei 3 - 5 Fahrzeugen |
10% |
| bei 6 - 10 Fahrzeugen |
20% |
| ab 11 Fahrzeugen |
25% |
| |
|
| Bei Abweichung von der generellen Selbstbeteiligung von |
| 125 € je Schadenfall |
|
| 250 € |
15% |
| 500 € |
20% |
| sonstige |
»auf Anfrage |
Bei Anwendung sämtlicher möglicher Nachlässe darf ein Mindestjahresbeitrag
von 75 € je Fahrzeug und 150 € je Vertrag
nicht unterschritten werden.
|
Besondere Vereinbarungen sind erforderlich bei:
- Gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im
Ausland
- Haftung aus freigestelltem Verkehr gemäß § 2 Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG)
- Haftung im Rahmen von Individualvereinbarungen
- Haftungserhöhungen aus Wertdeklarationen nach Art. 24
und 26 CMR
- Beförderungen von/nach sonstigen nicht genannten Ländern
- Beförderung von
- Kunstgegenständen, Gemälden, Skulpturen und anderen
Gütern mit Sonderwert
- Personenkraftwagen oder sonstigen Fahrzeugen
- lebenden Tieren und Pflanzen
- Ausschließliche oder überwiegende Beförderung von
- besonders bruchgefährdeten Gütern
(z.B. Glas, Porzellan u.ä.)
- besonders diebstahlgefährdeten Gütern (z. B. HiFi-, TV-,
Video-, EDV-Geräte, Tabakwaren, Alkoholika u. ä.)
- Geräten der Telekommunikation einschließlich Zubehör
(z.B. Handy, Telefonkarten etc.)
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